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Durch die Anforderungen, die sich aus der Inklusionsverpflichtung ergeben, aber auch aus persönlichem Interesse des Kollegiums der WBS heraus, absolvierten sieben Kolleginnen der Jügesheimer Grundschule eine vom Staatlichen Schulamt Offenbach geförderte Fortbildungsmaßnahme ETEP nach Wood/Bergsson.

ETEP bedeutet „Entwicklungstherapeutisches/Entwicklungspädagogisches Programm“ und fördert Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalen Entwicklungsrückständen bzw. Verhaltensauffälligkeiten. Es ist eine Kombination aus verhaltenstheoretischen, psychodynamischen und humanistisch-psychologischen Ansätzen. Ziele dieser Fortbildung sind die Professionalisierung der Pädagogen bezüglich der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Hinsicht ihrer sozial-emotionalen Kompetenz und ihres eigenverantwortlichen Verhaltens  sowie die verlässliche Verankerung des Programms in der pädagogischen Arbeit der Schule.  

Die Fortbildungsmaßnahme erstreckte sich über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren, von August 2010 bis Dezember 2011. Sie beinhaltete 40 Stunden Theorie-Anteil, sowie praktische Erprobungen, Fallstudien und Übungen, wöchentliche Durchführung von ETEP-Unterricht, laufende Hospitationen und Beratung über das gesamte Schuljahr mit anschließender Zertifizierung durch die ETEP-Trainer. Die Prüfungen fanden im Januar 2012 statt. Inhaltlich wurden das Konzept, entsprechende Diagnoseinstrumente, Kenntnisse und Analysen von sozial-emotionalem Verhalten, das Entschlüsseln von Verhalten, das Gestalten von Lernprozessen und positiver Verhaltenssteuerung, Gruppendynamik, Interventionsstrategien und entsprechende Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung thematisiert.
Zur Umsetzung des ETEP-Projekts, das in den USA mehrfach an verschiedenen Institutionen auf Wirksamkeit geprüft worden ist und für dessen deutsches Programm die Auswertungsstudie aus der Jakob-Muth-Schule Essen von 1995 vorliegt, bedarf es der Kenntnisse, des persönlichen Engagements aber auch der Personalressourcen, die seitens der Schulämter bzw. des Hessischen Kultusministeriums zur Verfügung gestellt werden sollten.

Die pädagogisch gute Zusammenarbeit des Kollegiums zeigte sich in der Bereitschaft, dass Kolleginnen aus allen Jahrgangsstufen der Schule und der Betreuung der WBS gemeinsam diese doch recht aufwendige Fortbildung konsequent absolvierten und mit großem Erfolg bestanden.


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Das Zertifikat für „pädagogische Fachkräfte in Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik“ wurde den Lehrkräften  Isabel Sindern, Nicola Otto, Alessa Länder (Konrektorin), Angela Schenk, Martina Senke, Angelika Stelzer-Dasbach (Rektorin) und Kornelia Zilch (Leiterin der Betreuung) am 25.01.2012 an der Wilhelm-Busch-Schule überreicht.

 

Vertretungskonzept der Wilhelm-Busch-Schule

 

Stand März 2010

0. Grundsätze:


  • Die Grundschule stellt für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens vier Zeitstunden (VK, Jahrgangsstufen 1 und 2) bzw. fünf Zeitstunden (Jahrgangsstufen 3 und 4) umfassendes Schulangebot sicher (Verlässliche Grundschule).
  • Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen können.
  • Durch die Organisation der Vertretung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Klassen- und Jahrgangsteam werden die Unterrichtsziele, auch wenn Lehrerinnen fehlern, erreicht.
  • Die getroffenen Vereinbarungen zur Vertretung ausgefallener Unterrichtsstunden sehen an unserer Schule vor, dass bei absehbarer Abwesenheit (z.B. Klassenfahrt, Exkursionen) die Lehrkraft für die betreffende Klasse einen Aufgabenplan zur selbstständigen Bearbeitung zur Verfügung stellt, der in den Vertretungsstunden bzw. Aufteilstunden bearbeitet werden soll.
  • Im Krankheitsfall stellen die Lehrer der Parallelklassen den Arbeitsplan zusammen. Jeder Klassenlehrer legt fest, wer im Vertretungsfall die Organisation in der Klasse übernehmen wird.

 

1. Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften:

 

  • Verteilung der Klassen nach einem festgelegten Verteilungsplan (Die Verteilungspläne liegen in den Klassen, im Sekretariat und beim Hausmeister aus. Die Kinder üben zu Beginn des Schuljahres die Verteilung.)
  • Stundenweise Vertretung durch Kolleginnen oder Kollegen, berücksichtigt werden max. 3 Stunden Mehrarbeit pro Vollzeitstelle im Monat.
  • Die Kolleginnen und Kollegen aus den Parallelklassen übernehmen die Versorgung der Kinder mit entsprechendem Lernstoff. Da in den Jahrgangsstufen kooperiert wird, ist dies im jeweiligen Jahrgang praktikabel.
  • Die Kollegen der Parallelklassen sprechen die Inhalte des Vertretungsunterrichts mit den Vertretungslehrkräften ab.
  • minimaler Vertretungsunterricht durch Teilzeitkräfte
  • Mehrarbeit der Kollegen ist nur begrenzt möglich
  • Auflösung von Doppelbesetzung im Unterricht
  • Gleichzeitige Beaufsichtigung von zwei Klassen, wenn die räumlichen und personellen Gegebenheiten es zulassen.

 

2. Längerfristiger Ausfall von Lehrkräften

 

  • Einsatz von Feuerwehrlehrkräften
  • Einsatz von Lehrkräften aus dem Vertretungspool für die "Verlässliche Grundschule"
  • Dieser Vertretungspool wird ständig aktualisiert.
  • Über den Vertretungspool für die "Verlässliche Grundschule" wird auf folgende Kolleginnen zurückgegriffen:
    • Lehrkräfte im Erziehungsurlaub
    • Lehrkräfte in der unterrichtsfreien Zeit der Altersteilzeit
    • Lehramtsstudenten/innen
    • Praktikanten/innen
  • minimaler Vertretungsunterricht durch Teilzeitkräfte
  • Mehrarbeit der Kollegen ist nur begrenzt möglich
  • Auflösung von Doppelbesetzung im Unterricht
  • Die Kollegen der Parallelklassen sprechen die Inhalte des Vertretungsunterrichts mit den Vertretungslehrkräften ab.
  • In Absprache mit den Lehrkräften wird Mehrarbeit angeordnet.

 

 

 

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