Vertretungskonzept der Wilhelm-Busch-Schule

 

Stand März 2010

0. Grundsätze:


  • Die Grundschule stellt für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens vier Zeitstunden (VK, Jahrgangsstufen 1 und 2) bzw. fünf Zeitstunden (Jahrgangsstufen 3 und 4) umfassendes Schulangebot sicher (Verlässliche Grundschule).
  • Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, werden die Eltern benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen können.
  • Durch die Organisation der Vertretung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Klassen- und Jahrgangsteam werden die Unterrichtsziele, auch wenn Lehrerinnen fehlern, erreicht.
  • Die getroffenen Vereinbarungen zur Vertretung ausgefallener Unterrichtsstunden sehen an unserer Schule vor, dass bei absehbarer Abwesenheit (z.B. Klassenfahrt, Exkursionen) die Lehrkraft für die betreffende Klasse einen Aufgabenplan zur selbstständigen Bearbeitung zur Verfügung stellt, der in den Vertretungsstunden bzw. Aufteilstunden bearbeitet werden soll.
  • Im Krankheitsfall stellen die Lehrer der Parallelklassen den Arbeitsplan zusammen. Jeder Klassenlehrer legt fest, wer im Vertretungsfall die Organisation in der Klasse übernehmen wird.

 

1. Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften:

 

  • Verteilung der Klassen nach einem festgelegten Verteilungsplan (Die Verteilungspläne liegen in den Klassen, im Sekretariat und beim Hausmeister aus. Die Kinder üben zu Beginn des Schuljahres die Verteilung.)
  • Stundenweise Vertretung durch Kolleginnen oder Kollegen, berücksichtigt werden max. 3 Stunden Mehrarbeit pro Vollzeitstelle im Monat.
  • Die Kolleginnen und Kollegen aus den Parallelklassen übernehmen die Versorgung der Kinder mit entsprechendem Lernstoff. Da in den Jahrgangsstufen kooperiert wird, ist dies im jeweiligen Jahrgang praktikabel.
  • Die Kollegen der Parallelklassen sprechen die Inhalte des Vertretungsunterrichts mit den Vertretungslehrkräften ab.
  • minimaler Vertretungsunterricht durch Teilzeitkräfte
  • Mehrarbeit der Kollegen ist nur begrenzt möglich
  • Auflösung von Doppelbesetzung im Unterricht
  • Gleichzeitige Beaufsichtigung von zwei Klassen, wenn die räumlichen und personellen Gegebenheiten es zulassen.

 

2. Längerfristiger Ausfall von Lehrkräften

 

  • Einsatz von Feuerwehrlehrkräften
  • Einsatz von Lehrkräften aus dem Vertretungspool für die "Verlässliche Grundschule"
  • Dieser Vertretungspool wird ständig aktualisiert.
  • Über den Vertretungspool für die "Verlässliche Grundschule" wird auf folgende Kolleginnen zurückgegriffen:
    • Lehrkräfte im Erziehungsurlaub
    • Lehrkräfte in der unterrichtsfreien Zeit der Altersteilzeit
    • Lehramtsstudenten/innen
    • Praktikanten/innen
  • minimaler Vertretungsunterricht durch Teilzeitkräfte
  • Mehrarbeit der Kollegen ist nur begrenzt möglich
  • Auflösung von Doppelbesetzung im Unterricht
  • Die Kollegen der Parallelklassen sprechen die Inhalte des Vertretungsunterrichts mit den Vertretungslehrkräften ab.
  • In Absprache mit den Lehrkräften wird Mehrarbeit angeordnet.