Anmeldung der Schulanfänger


Der § 58 des Hessischen Schulgesetzes wurde dahingehend geändert, dass die Anmeldung zum Schulbesuch in den Monaten März /April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zu erfolgen hat.

Die Anmeldung erfolgt in der für das Einzugsgebiet zuständigen Schule.

Aufstellung der schulpflichtigen Kinder und Kann-Kinder

Schuljahr

schulpflichtig Kinder

geboren von – bis

 Kann-Kinder

geboren von - bis

2026/2027

02.07.2019-01.07.2020

02.07.2020-01.07.2021

2027/2028

02.07.2020-01.07.2021

02.07.2021-01.07.2022

2028/2029

02.07.2021-01.07.2022

02.07.2022-01.07.2023

2029/2030

02.07.2022-01.07.2023

02.07.2023-01.07.2024

2030/2031

02.07.2023-01.07.2024

02.07.2024-01.07.2025

2031/2032

02.07.2024-01.07.2025

02.07.2025-01.07.2026

2032/2033

02.07.2025-01.07.2026

02.07.2026-01.07.2027

 

Kann-Kinder:
Kinder können auf Antrag vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden, wenn die Schulfähigkeit durch die Schule festgestellt wird. Eltern, die einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen wollen, werden gebeten, sichzwecks Terminvereinbarung im Herbst vor der Einschulung an der zuständigen Grundschule telefonisch zu melden.